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Abdruck des Consilii oder Rechtlichen Bedenckens/ Welches die Chur Fürstlichen Hofegerichte und Iuristen Facultät zu Wittenberg Ihrer ChurFürstlichen Gn. zu Sachsen ubergeben/ Wie in folgenden Müntzfragen zusprechen : 1. Ob der Gläubiger in Alten Schuld-Verschreibungen jetzt New gering Geld/ von seinem Schuldmanne annehmen müsse? 2. Wie es mit den Kauffgeldern zu halten? 3. Ob die Gerichtliche Deposition oder Einlegung der Gelder vom Debitore dem Creditori praeiudiciren möge? ; [Datum Wittenberg in Vigilia Trinitat. An. 1622.]

[S.l.] , 1623

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769057284

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