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Von Gottes Gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen Allen und Jeden Unsern Unterthanen ... hiemit gnädigst zuwissen. Demnach Wir nötig befunden/ fernere Verordnung zu thun/ daß das in Unserm Hertzogthumb weinig übergebliebene SchaffViehe nicht außgetrieben/ und das Land davon entblösset werde ... : Datum in Unser Residentz Güstrow den 8. Octobris, Anno 1661

[S.l.] , 1661

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769490107

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