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Von Gottes Gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen Allen und Jeden Unsern Beambten ... hiermit ... zu wissen/ Nachdem Wir in Erfahrung kommen/ daß man in einigen Criminal Sachen ... den Gefangenen aidtliche Responsiones thun lassen/ und dadurch zu offenbahren MeinEiden anlaß gegeben ... : Gegeben auff Unser Residentz Güstrow/ den 6. Iunii Anno 1663

[S.l.] , 1663

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769490581

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