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Von Gottes Gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen Allen und Jeden unsern Amptleuten ... hiemit gnädigst zu wissen/ Ob woll in verschiedenen dieses löblichen Nieder-Sächsischen Creyses Abscheiden nicht allein; sondern auch in den allgemeinen Reichssatzungen/ heilsamblich versehen/ das zu beybehaltung der Mannschafft ... zur defension des Reichs ... die fremden Werbungen verhindert und abgestellet werden solten ... : geschehen in Unser Residentz Güstrow am 23. Novembris Anno 1671

[S.l.] , 1671

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769491014

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