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Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fugen allen und jeden Unsern Ambtleuten und Verwaltern ... Pfandes-Einhabern ... hiemit gnädigst zuwissen ... daß zu beybehaltung der Mannschafft ... zur defension des Reichs und des Creyses zugebrauchen haben möge/ die frembde Werbungen verhindert und abgestellet werden solten ... : geschehen in Unser Residentz Güstrow/ den 3. Martii. Anno 1684

[S.l.] , 1684

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769492304

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