zum Inhalt


Wir zur Fürstlichen Mecklenburg-Güstrauischen Interims-Regierung verordnete Rähte. Fügen allen und jeden ... hiemit zuwissen: ... der Tag des Herrn/ wie auch andere hohe Fest- und Feyer-Tage durch Arbeiten/ ja gar mit Sauffen/ Fressen/ Spielen/ Tantzen und dergleichen ... entheiliget ... werde ... : Datum Güstrow ... den 8. Augusti, Anno 1699

[S.l.] , 1699

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769503500

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD17Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.