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Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Demnach Wir den Mißbrauch der Thorzettul/ da ein jeder fast sich eigenmächtig unterstehet denselben zu ertheilen/ gäntzlich abgeschaffet wissen wollen/ so/ daß forthmehr niemand davon bereyet seyn soll ... daß der Thorschreiber den verordneten Thorschilling von jeden Wagen exacte erfordern und erheben soll ... : Datum auff Unser Residentz und Vestung Schwerin den 24. Octobr. 1699

[S.l.] , 1699

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769503675

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