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Fürstl. Mecklenb. Verordnung : Wie nach diesem die der Zauberey halber gefänglich ein gezogene Personen bewahret werden sollen ; [Datum in ... Güstrow/ den 20. Novembris Anno 1682]

Güstrow Güstrow: Spierling , 1682

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn742705374

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