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Christliche Verordnung : Wie es wegen der VierZeitigen Bet- und FastTagen In des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Gustaff Adolphen/ Hertzogen zu Mecklenburg ... Fürstenthumb und Landen gehalten werden soll ; [gegeben in ... Güstrow am 25. Novembris Anno 1661]

Güstrow Güstrow: Scheippel , 1661

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn742701905

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