Titel
Fürstl. Mecklenb. Edicta... Edicta, worinnen alles Fluchen / Schweren ... verboten ...... Edict. Wie es wegen des ... Rauberischen Gesindel ... zu halten... Feur Ordn[ung]. ... in der Residentz Stadt Güstrow ...... Verordnung / Wie es mit den ... Bet- und Fast-Tagen ... soll gehalten werden... Verordnung / Daß ... die Jugend zur Gottenfurcht und Schulen ... solle gehalten werden...Edict, daß kein Korn aus dem Lande soll gefahren werden...Edict. . allen Vorath an Getreyde ... auff öffentlichen Marckte ... zu bringen....Edicta. ... Aberglaubische Curen und Remedia zugebrauchen verbothen....Edicta. Wie es zwischen den Eigenthümern ... sich eraeugenden streitigkeiten ... hlaber ... zu halten....Edicta, Worinnen alle frembde Werbunden verbothen.... Edict, ... Exercitia der frembden religionen verboten ......Edict, ... wieder die ... unbußfertige Sünder mit dem Kirchenbann ......Edict, Wegen der Kirchen- und Pfarr-Aecker....Instruction ... Wie wieder die / deß Zauberlasters ... berüchtigte Persohnen zu verfahren....Anderweite Instruction ... Wie ... wieder die / deß Zauberlasters berüchtigte Persohnen ... zu verfahren sey;...Edict, Darinn verbothen wird / bey den Torturen keine Aberglaubische Dinge zu gebrauchen....Verordnung / Welchermassen in der / mit denen der Zauberey halber gefänglich eingezogenen Persohnen ... vorzunehmender befragung ... zu verfahren....Edicta, Wegen der Calender....Edict, Darin verbohten wird, daß in ... Jahrmarckten keine Marcktschreyer / Quacksalber / Seiltäntzer/ Gauckler/ Schlangenfänger ... außstehen sollen....Verordnung/ Wegen Der Hebe-Ammen/...Verordnung/ Wegen Abschaffung des bey dem ... Christ-Fest gebrauchten Abgöttischen und ärgerlichen Wesens....Edict, Daß keine Ziegeuner ... geduldet werden sollen.
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