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Wir Christian Ludwig/ von Gottes Gnaden/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen ... allen und jeden unseren Haubt- und Ambt-Leuten ... was massen Uns von neuen unterschiedliche Klagten für gebracht worden/ daß eine Zeither nicht allein heimlich/ sondern auch numehro öffentlich/ und mit Gewalt ... den Reisenden/ die Pferde vor den Wagen ... außgespannen ... weggenom[m]en und entwant werden ... : Datum auff Unser Residentz und Vestung Schwerin den 14 Iunii, Anno 1673 ...

[S.l.] , 1673

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769491448

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