Titel
Kurze Uebersicht der Verhältnisse der Einwohner mosaischen Glaubens in den Großherzogl. Meckl. Schwerinschen Landen[Zitat von Hoffbauer]... weder die Lehre des Naturrechts, noch die positiven Gesetze der Mecklenburgischen Lande, schließen die Einwohner mosaischen Glaubens in diesen Landen von der Theilnahme am Buergerrechte aus.
Autor
Vollansicht
Erste Seite 10 Seiten zurück Vorherige Seite