zum Inhalt


Deductio Iuris Primogeniturae, Vermittelst derselben mit sattsahmen Rationibus und Documentis Manniglich klar für Augen gestellet wird/ daß die Succession an den Fürstlichen Mecklenburg. Güstrowschen Antheil ... Niemand anders Als Des jetzt zu Schwerin Regierenden Herrn Hertzogs Friedrich Willhelms Hoch-Fürstl. Durchl. Allein zustehe und gebühre : Cum Refutatione Derer bißhero movirten Einwürffe

[S.l.] , [ca. 1695]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn756498716

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD17Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.