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Erb-Vertrag Zwischen den Regierenden Hertzogen zu Meckelburg, etc. an einem, und derselbigen Erbunterthenigen Stadt Rostock anders theils : am ein und zwantzigsten Monatstag Septembris, Anno 1573. zu Güstrow auffgerichtet

Rostock Rostock: Hallervord , 1644

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn742541835

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