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Fürstl. Mecklenb: Edictum, Daß keine Ziegeuner in hisigen Hertzogthumb und Landen geduldet werden sollen : [Datum Güstrow den 12. Febr. Anno 1684]

Güstrow Güstrow: Spierling , 1684

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn770602347

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