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Von Gottes Gnaden/ Wir Hans Albrecht/ Hertzog zu Meckelnburg ... Fügen allen und jeden ... hiemit zu wissen. Ob Wir wol ausser allem zweiffel gesetzt/ es solte sich niemand der das gemeine beste/ und seine selbst eigene Wolfahrt betreffenden gemeinen Bürden entzogen/ sondern vielmehr ein jeder von der Zinßbahren Bahrschafft seine gebührende Quotam abgestattet ... : geben in Unser Stadt Güstrow den 17. Maii Anno 1632

[S.l.] , 1632

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769864430

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