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Von Gottes Gnaden/ Wir Hans Albrecht/ Hertzog zu Meckelnburg ... Fügen ... allen Unsern Unterthanen/ hiemit zu wissen. Und ist menniglichen bekand/ auß was erheblichen motiven, und in sonderheit/ damit bey diesem ContributionWercke zur ungebühr keiner beschweret/ die Armut über vermögen nicht bedränget/ sondern eine durchgehende gleichheit gehalten/ und nach eines jeden Gütern der modus contribuendi angestellet ... : Datum Güstrow den 8. Novembr. Anno 1632

[S.l.] , 1632

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769866417

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