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Von Gottes Gnaden Wir Adolph Friedrich und Gustaff Adolph/ Gevettere Hertzoge zu Mecklenburg ... Fügen allen ... hiemit zu wissen. Ob wir zwar nichts liebers gesehen und gewünschet hätten/ als daß der nun etliche Jahr hero nach einander gebrauchter modus Contribuendi des Kopffgeldes/ nicht weiter continuiret ... sondern vielmehr gäntzlich abgeschaffet/ und hingegen ... zu Abtragung Unsers restirenden Nachstandes/ und anderer auff dem Landkasten hafftender Landschulden ... geschlossen worden ... : geben zu Güstrow den 30. Octobr. Anno 1656

[S.l.] , 1656

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769887112

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