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Von Gottes Gnaden Wir Christian Lovys, und Wir Gustaff Adolph/ Gevättere/ Hertzogen zu Mecklenburg ... Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen ... hiermit zuwissen; Nachdem die wieder den Erbfeind Christliches Namens ins Reich gesandte Völcker nicht allein/ besondern auch die im Creyse bestehende Tripel Hülffe ferner nothwendig zu verpflegen/ und hierzu wie auch zur Reichs Generalitet ... Außgaben/ die Notturfft herbey gebracht werden muß/ und Wir ... vermittelst einer üblichen proposition, solche Reichs- und Creyses Notturfft eröffnen ... : Urkündlich unter Unsern Fürstl. Insigeln/ Geben den 5. Octob. An. 1664

[S.l.] , 1664

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769987818

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