zum Inhalt


Matthäus Liebeheer

Rechtliges Bedencken und nothdürfftige Erörterung Der Frage. Ob ein Todtschläger/ welcher in lata culpa begriffen/ insonderheit wenn das Moderamen inculpatae tutelae weitlich überschritten worden/ einem vorsetzlichen Todtschläger gleich zu halten/ und mit der ordentlichen Todessttraffe zubelegen/ oder ob ein Christlicher und Gewissenhaffter Richter nicht vielmehr der Peinlichen Halsgerichts Ordnung Käysers Caroli des Fünfften und andern Rechten hierunter folgen/ und Poenam Extraordinariam des Staupenschlages/ oder eine andere den Umbständen nach/ pro Arbitrio wehlen solle/ und ob dießfals ein Magistratus beschuldiget werden könne/ als wenn hierunter unrecht und wieder Gotteswort gehandelt/ auch zugelinde verfahren sey?

Rostock Rostock: Richel , 1671

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn749934670

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD17Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.