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Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Gustaff Adolphen/ Hertzogen zu Mecklenburg ... InterimsVerordnung : Wie es mit der Policey in Ihrer Durchl. Fürstenthumb und Landen biß zukünfftiger beständiger Policey-Ordnung gehalten werden soll ; Zu männigliches Nachricht/ Wissenschafft/ und gehorsamster Beobachtung publicirt und in Druck gegeben Im Jahr Christi M DC LXI ; [Geben in ... Güstrow am 8. Octoberis Anno 1661]

Güstrow Güstrow: Scheippel , 1661

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn742701522

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