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Wir Adolph Friedrich von Gottes Gnaden/ Hertzog zu Meckelnburgk ... Fügen allen und jeden ... zu wissen ... das wegen des von ihnen geklagten Mültzens und Brawens auff dem Lande/ es bey Unser außgekündigten PoliceyOrdnung bewenden und verbleyben solte/ Inmassen dann auch/ solches/ dem von Uns und dem ... Herrn Hans Albrechten/ Hertzogen zu Mecklenburgk ... : Datum Schwerin ... den 23. Ianuarii Anno 1623

[S.l.] , 1623

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn769976158

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