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Pragmatisches Handbuch der Mecklenburgischen GeschichteTh. 2, Abt. 3 - 4Dritte Periode: Regierung der Herzoge zu Mecklenburg und Herren zu Werle (Fuersten zu Wenden) bis auf den Abgang des Hauses Werle. (1359, Maerz 31. bis 1436, Sept. 7. 77 Jahre.)Vierte Periode: Alleinige Regierung der Herzoge zu Mecklenburg, bis auf den Schwerinschen Hausvertrag. (1436, Sept. 7. bis 1503, Dec. 27. 67 Jahre.)
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