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Gottlieb Demas

Gesetz-mäßige Gedancken von Injurien-Processen : Welchen zur Folge/ Die Pflichten und Fehler der Menschen überhaupt/ so kürtz- als gründlig angezeiget. Die verschiedene Beleidigunge/ und dagegen gewohnte Processe nebst rechtliger Bestraffung/ den Rechten und der Billigkeit gemäß/ vorgestellet. Und letzlig/ die Gewissenhaffte Cautelen, welche/ vor/ bey und nach dem Injurien-Process, zu beobachten, in so vernünfftige als christlige Erwegung gezogen ; Anbey einige zufällige Erinnerunge hinzugefüget werden

Rostock , 1742

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn815414692

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