zum Inhalt


Gemüsigte Fortsetzung der Rechts-gegründeten Acten- und Geschichts-mäsigen Schützung Der gedruckten Umschuld wider die grausame Gewaltthaten, so bey der letzten Freiherrlich-von Dalbergischen Curatel, und der sub-et obreptitiè sich nachher wieder eingeschlichenen Co-Administration verübet worden : Ab Seiten des Hochfürstlich-Speyrischen Herrn Geheimden Raths, und Freyherrn Gottlob Amand von und zu Dalberg/ Contra die Freyherrlich-Dalbergische vermeintliche Herren Co-Administratores, den Herrn Dhom-Probsten zu Worms, Freyherrn Carl von Dalberg/ und den Chur-Maynzischen Herrn Geheimden Rath Philipp von Wamboldt zu Maynz ; In Sachen des Dhom- und Freyherrn, Herrn Adolph Frantz von und zu Dalberg. Contra den vormahligen Assistenten Schrey/ und Consorten. Dec Mandati S. C.

[S.l.] , 1772

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn816948976

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