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Demnach E. Edlr. Rath bey Nachsicht der hiesigen Feuer-Ordnung/ auch aus der relation der letzten Besichtigung wahr genommen/ daß solche nicht gebührend in acht genommen worden ist ... : [Wismar den 17. Octobr. 1736.]

[Wismar] , [1736]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn833140639

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