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Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Demnach zum gemeinen besten und auffnahm der Commercien, auch beqvemlichkeit Reysender-Leute ... verordnen und befehlen ... allen Unsers Hertzogthumbs Güstrow Einwohnern ... insonderheit aber denen Fuhrleuten ... zwischen hier und Rostock/ alß wohin die Post täglich abgehet ... gahr keine Personen/ an andern Oertern aber/ an denen Tagen da die ordinaire Post von jeden Ohrte abgehet/ daselbsten keine Passagirer, Brieffe und kleine Packeten ... fahren und mit nehmen sollen ... : Datum in unser Residentz-Stadt Güstrow den 23. Augusti Anno 1701.

[S.l.] , [1701]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn832659614

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