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E. E. Raths der Stadt Rostock erneuerte Verordnung, daß in dieser Stadt hinführo im Kaufen und Verkaufen, und sonst im gemeinen Handel und Wandel, die alten Rostocker Ellen, Gewichte, Korn- Wein- und Bier-Maassen, überall wieder hergestellet und gebraucht werden, auch von welchen Gehalt die Gefässer seyn sollen, und was sonst deshalben zu beobachten : vom 23. Novembr. 1749.

Rostock Rostock: Groschupf , [1749]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn828581673

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