Titel
DerDurchleuchti=||gen Hochgebornen Fürsten vnnd || Herren/ Herrn Johans Albrechts vnd Her=||ren Virichs gebrüdern/ Hertzogen zu Me=||ckelnburgk ... || Hoffgerichts ordnung/|| Auffs new vbersehen vnd verbessert/ mit an=||gehengter Römischer Kays. Mayest.|| Confirmation vnd Priui=||legio.|| Jm Jar nach Christi geburt/|| M.D.LXX.||[Druckernachweis: Jacob Lucius, Rostock 1570][Wappen]Römischer Keyserlicher May.Confirmation uber die Fürstliche Mecklenburgische hofherichtsordnung.Kayserlicher Majestet Privilegivm De Non appellando, Von 300 Gülden Reinisch.Von Gottes gnaden Wir Johans Albrecht und Ulrich gebrüdere / Hertzogen zu Mecklenburg ...Wie das Hoffgericht zu bestellen.Von Aduocaten vnd Procuratorn.Von Gerichts Prothonotarien und Schreibern.Von Gerichts Boten.Von den Armen Parteyen.Form der Eyde / Vnser Hoffgerichts Beysitzer Eydt.Des Hoffgerichts Prothonatarien Eydt.Der Aduocation und Procuratorn Eydt.Eydt für Geferde oder Calummiae.Der Eydt Bößheit zuuermeiden / oder Malitiae.Eydt / so des Klegers Anwalt oder Procurator seine Artickel übergibt ...Eydt / so des Beklagten Anwalt oder Procurator schweret ...Des Kriegschen Vormunds Eydt.Eydt der Vormunder.Eydt der Gezeugten.Eydt der Armen Parteyen.Gerichts Boten Eydt.Von Andergerichten.Was für Sachen für vnser Hoffgericht gehörig.Von Klag / vnd wie Sitation auszubringen.Von weiterm Proces. Item von verzuglichen Exceptionen Dilatoriae ...Von Erceptionen / so zerstörlich und Peremptoriae genant.Von Beweisung vnd derselben eroffnung.Von Auffnehmung der Zeugnis ...Wie es mit und bey der Beweysung zuhalten.Wie es mit dem Eydt vor gefehrde / und bösheit zuumeiden / gehalten werden soll.Von Verfassung der Vrtheil vnd derselben Publication.Von Appellation.Von Erection vnd volnstreckung der Vrtheil.Von vngehorsam.Von Erpensen.Von Tara nodturfftiger Brieffe und Copeyen.Von Belohnungen der Aduotaten und Procuratorn.Von Arrest vnd Kummer.Von Peinlichen fellen / vnd wie es damit gehalten werden soll.[Druckervermerk : Jacob Lucius, 1570]
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