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Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg. Nachdem Wir in glaublicher Erfahrung kommen/ daß einige Wirthe in Unsern Städten frembde reisende Persohnen/ ohne von ihnen einen Passir-Zettul zu fodern/ zu beherbergen an- und auffnehmen sollen ... : So gegeben auff Unser Vestung Schwerin den 6. Septembr. 1710.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1710]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn886390729

Abstract: Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Seuchen, besonders die Kontrolle der Passierscheine betreffend

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