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Es hat E. E. Rath Sich veranlasset gefunden, um den Landmann, welcher Victualien und Producten anhero zu Markte und zum öffentlichen Verkaufe bringet, darüber, was für Markt-Abgiften von ihm zu entrichten seyn, in Gewißheit zu setzen ... : Publicatum Jussu Senatus. Rostock, den 4ten Januar 1782.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1782?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn879445114

Abstract: Marktgebührenordnung, Rostock 4. Januar 1782

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