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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Wir haben schon in den Jahren von 1769 bis 1774, ... durch verschiedene Special-Verordnungen an Unsere Beamten zu Rühn, Suann, Dobberan und Neustadt ... befohlen, wie es in Unseren Domainen solcher Aemter und Gemeinden in Ansehung der Kirchgänge der Frauen, mit Abstellung der bisher dabey vorgekommenen Misbräuche, solle gehalten werden ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1781?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn879403489

Abstract: Verordnung betreffend die Kirchgänge der Frauen

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