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Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen und jeden Unseren Haubt- und Ambt-Leuten/ wie auch gesambten Pensionarien, und übrigen Einwohnern in Unseren Landen/ hiemit zu vernehmen ...

[Schwerin] [Schwerin]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1712?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn880022515

Abstract: Erneuerte Verordnung über die Einhaltung des vorgeschriebenen Zeitpunkts für die Inspektion baufälliger Gebäude in den Domanialämtern sowie die rechtzeitige Anmeldung des Bedarfs an Bauholz für deren Reparatur

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