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Wann leider! in hiesiger Stadt und vor dem Thore das Vieh-Sterben eingetreten, deshalb auch die vorläufige Sicherheits-Maaßregeln bereits getroffen worden; so wird von Uns Bürgermeistern und Rath ... folgendes zu allgemeiner Nachachtung verordnet und bekannt gemacht ... : Publicatum Jussu Senatus. Rostock, den 30sten October 1778.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1778]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890560250

Abstract: Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Viehseuchen

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