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Demnach noch allezeit darüber Klage geführet worden, daß, ob wohl in der unterm 15. April vorigen Jahres publicirten Verordnung denen Zigeunern anbefohlen/ die hiesige Lande zu räumen/ und sich darinn nicht weiter betreten zu lassen ... Dennoch alle solche Verordnungen und Anstalten nicht zureichend gewesen ... : Rostock den 6ten Junii 1725.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1725?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn861990889

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