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Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg. Fügen Euch gesambten Unseren Haubt- und Ambt-Leuten ... hiemit zu vernehmen ... was massen Wir in Anno 1706. den 4ten Maii eine gar harte und ernstliche Verordnung publiciren lassen/ des Einhalts/ daß einjeder von Euch ... 14. Tage vor Trinitatis mit Unser Fürstl. Renterey alhier sich berechnen ... : Und geben auff Unser Vestung Schwerin den 25ten Aug. 1710.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1710?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862097061

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