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Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen hiermit ... allen und jeden ... Unterthanen/ insonderheit aber denen an der Ost-See gelegenen/ zu wissen: Ob Wir wohl durch publicirung verschiedener und scharffer Edicten ... Verordnung gemachet/ wornach sich dieselben ... ansteckenden Seuchen und Kranckheiten ... zu Wasser und Lande ankommende ... Frembde ... von einem Orth zum andern fortzubringen pflegen ... : Geben auff Unserer Vestung Schwerin/ den 8. Septembr. 1710.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1710?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862096995

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