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Friedrich Wilhelm Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Wir Friedrich Wilhelm/ Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen allen ... zu wissen/ und ist es aus Unserm untern 9. Februar. a.c. ergangenem Edicto annoch männiglichen bekandt/ aus was für erheblichen Uhrsachen Wir die Außfuhr des Rockens aus Unsern Landen zuverbieten ... bewogen worden. ... : So gegeben auff Unser Vestung Schwerin/ den 7. Octobr. 1709.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1709?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn862148081

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