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Karl Leopold Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden/ Wir Carl Leopold/ Hertzog zu Mecklenburg ... Thun kund und fügen jedermänniglich hiermit zu wissen/ daß/ nachdem Wir aus den/ von Unsern Beambten und ihnen zu geordnet gewesenen Commissarien, abgestatteten unterthänigsten Relationen, wahrgenommen/ daß die von ihnen verlangte Nachrichten auff die ihnen auffgegebene Puncta nicht zulänglich gewesen/ und dergestalt befunden worden/ daß man daraus nicht die accurate und richtige Anschläge machen ... können ... : Uhrkündlich .. gegeben in Unser Residentz-Stadt und Vestung Rostock den 2. April. Anno 1715.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1715?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn865286655

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