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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Demnach es sich aus vielfacher Erfahrung bestärket, daß durch die, in Unsrer Kirchen-Ordnung wider die Uebertreter des Sechsten Gebots verordnete Kirchen-Busse, dem Laster der Unzucht nicht gewehret, noch überhaupt der damit abgezielte gute Endzweck erreichet werde; sondern Wir dagegen vielmehr vernehmen müssen, daß um derselben zu entgehen, zum öftern leichtfertige aus unzüchtigem Beyschlaf gebährende Persohnen, sich in noch gröbern Verbrechen so weit versündigen ... Kinder-Mörderinnen zu werden ... : Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin den 27ten Aprill 1753.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1753?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn870810537

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OPACGVKVD18

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