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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friederichs regierenden Herzogen zu Mecklenburg ... erneuerte Steuer-Ordnung für gesammte Städte in den Herzogthümern Mecklenburg, zu Abbürdung der, für den Antheil der Städte aus dem Jahr 1758. noch unbezahlt gebliebenen, Landes- Steuer- Receptur-Schulden : vom Dato Schwerin, den 10ten April 1765.

[Schwerin] [Schwerin]: bey Wilh. Bärensprung , [1765?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873185285

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