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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden Christian Ludewig Herzog zu Mecklenburg ... Als die Erfahrung bisher ergeben, daß auf dem Lande über Unsere Landes-Fürstliche Verordnungen und Edicte nicht gar genau gehalten ... Und Wir daher Uns genöhtiget sehen ... zu prompter Vollziehung fothaner Unsrer Edicte gewisse reitente Dragoner mit gemessener Instruction zu bestellen ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1750?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn872831272

Abstract: Erlass über die Verbreitung der gültigen Verordnungen durch Dragoner

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