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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Wir Christian Ludewig von Gottes Gnaden Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen hiemit männiglichen zu wissen, daß/ nachdem dieser Tagen von einem aufs neue eintretenden Horn-Vieh-Sterben/ die Nachrichten eingelauffen/ Wir die hiebevor dieserwegen unterm 18. Januarii 1746. ergangene Verordnung zu erneuern und zu erklären, nöthig gefunden ... : gegeben Schwerin den 6. September 1748.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1748?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn869413724

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