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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Wir Christian Ludewig, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Urkunden und bekennen hiemit, daß Wir ohngeachtet Unserer unterm 4ten April a.c. wegen der fremden Werbungen, und des Aufenthalts fremder Militair-Personen in Unsren Landen ergangenen Verordnung ... Vorzeigern dieses ... erlaubet haben in Unsern Landen ... sich aufzuhalten ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1754?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn871685949

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