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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Ehrsame, liebe Getreue! Wir lassen euch, zu eurer Nachricht und Nachachtung, hiedurch in Gnaden unverhalten seyn, wasmaassen Wir, unterm heutigen Dato, eine General-Verordnung erlassen haben, Kraft welcher alle commandirende Officiers Unsere Truppen angewiesen sind, auf ... geheime aber glaubhafte Anzeige von dem Aufenthalt irgend einiges Diebs- und Raub-Gesindels in Unsern Landen ...gefänglich einliefern ... : Datum auf Unsrer Vestung Schwerin, den 22. October, 1762.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1762?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn87290573X

Abstract: Verordnung betreffend den Umgang mit Räubern und Dieben

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