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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Da einige Beurlaubte von Unseren Truppen ihre Urlaubs-Pässe dahin mißbrauchen, daß sie damit durch das ganze Land herumstreifen, allerhand verdächtige Beschäftigungen vornehmen, auch mancherley Excesse und Unordnungen verüben ... : Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 12ten April. 1768.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1768?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn87348309X

Abstract: Verordnung betreffend den Missbrauch von Urlaubsscheinen

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