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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, [et]c. Es wird hiemit gnädigst aufgegeben, pflichtmäßig dahin zu sorgen, daß ein jeder Hauswirth in den anvertraueten Amts-Dörfern, welcher seinen Vieh-Stapel nach Kopf-Zahl noch nicht wieder beysammen hat, bis zu dessen völliger Completirung, jährlich 3 bis 4 Kälber aufziehen muß ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1769?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873597427

Abstract: Formular einer Erklärung die Viehzucht betreffend

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