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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, [et]c. Die nach der, unterm 27sten Apr. 1768. an gesamte Unsere Ehrn-Superintendentes erneuerten Verordnung vom 25sten Jan. 1757, im Betref der von den Ehrnpredigern bey Unsern Aemtern jährlich abzugebenden Verzeichnisse der Steuerpflichtigen Personen ihres Kirchspiels ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1769?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873600355

Abstract: Anordnung die Steuerpflicht betreffend

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