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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg ... Wie wenig Unsere Landes-Verordnung zu Reinhaltung Unserer Herzog- und Fürstenthümer von Dieben, fremden Bettlern und losem Gesindel, nebst den zu Beobachtung derselben unterm 25sten October 1765, 25sten April 1767, und 25sten Junii 1768 erlassenen Circular-Befehlen ... befolget werde ... : Datum auf Unsrer Vestung Schwerin, den 21sten Dec. 1769.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1769?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn873631994

Abstract: Anschreiben, auf die Einhaltung der Verordnungen betreffend Bettler und Vagabunden zu achten

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