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Friedrich Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Friederich, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg ... Da Wir eine Interims-Ordnung für die Nieder-Gerichte Unsrer Stadt Schwerin haben abfassen lassen ... : Datum auf Unsrer Vestung Schwerin, den 14ten Julii. 1770

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1770?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn874260965

Abstract: Zirkularverordnung zur Interims-Ordnung für die Unter-Gerichte in Schwerin

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